Rechtsprechung
BVerfG, 26.09.2012 - 2 BvR 1586/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände - Unzulässigkeit mangels hinreichender Darlegung der Fristwahrung (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34 Abs 2 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände (hier: Datum der Bekanntgabe der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung) - Unzulässigkeit mangels ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34 Abs 2 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände (hier: Datum der Bekanntgabe der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung) - Unzulässigkeit mangels hinreichender Darlegung der ... - Wolters Kluwer
Hinreichende Darlegung der Fristwahrung als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände (hier: Datum der Bekanntgabe der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung) - Unzulässigkeit mangels hinreichender Darlegung der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
Hinreichende Darlegung der Fristwahrung als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände (hier: Datum der Bekanntgabe der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung) - Unzulässigkeit mangels ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1142/12
Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben …
Auszug aus BVerfG, 26.09.2012 - 2 BvR 1586/12
Dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 1.000 EUR (in Worten: eintausend Euro) auferlegt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2012 - 2 BvR 1142/12 -, juris).
- BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 2219/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Universitätslehrstuhls zur …
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die beschwerdeführende Person bereits vor dem angegebenen Zeitpunkt Kenntnis von dem Inhalt der angegriffenen Entscheidung erhalten hat, ist ein Vortrag erforderlich, der über die Mitteilung des Bekanntgabezeitpunkts hinausgeht (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2012 - 2 BvR 1586/12 -).